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Im July 2014 wurden mehrere Hunde aus einem Haus in Bad Bocklet beschlagnahmt. Außer den Hunden, wurden noch einige verhungerte und teilweise bereits tote Kleintiere sichergestellt.

Im März 2015 wurde der Beklagte vor dem AG Bad Kissingen zu einer Haftstrafe verurteilt, kündigte jedoch sofort an, in die Berufung zu gehen.

Im Berufungsverfahren vor dem LG Schweinfurt 2016, erhielt der Beklagte nun ein Bewährungsurteil, da eine günstige Sozialprognose vorläge.

Die Fotos zeigen Hunde aus dem Fall Bad Bocklet bei ihrer Ankunft im Tierheim direkt nach der Beschlagnahmung.
Sieh in diese Augen..........................
Unfaßbar!

Siehe hierzu ebenfall Artikel unter: http://www.mainpost.de/regional/bad-kissingen/Milderes-Urteil-gegen-Tierquaeler-aus-Kreis-Bad-Kissingen;art433641,9387485

 

Letzte Änderung 05.12.2016, 12:54:33 Uhr