#
Bild zum vergrößern anklicken

Ab 2021 können Spenden oder auch Mitgliedsbeiträge für gemeinnützige Organisationen mittels Kopie Überweisung oder Kontoauszug, bis zu einer Höhe von 300,-- Eur, beim zuständigen Finanzamt eingereicht werde.

Zusätzlich als Nachweis zum Zahlungsempfängers gilt die Vorlage, aus welcher die anerkannte steuerlich begünstigte Zuwendung hervor geht.

Diesen Vordruck können Sie sich als PDF ausdrucken und zusammen mit dem Überweisungsträger oder Kontoauszug Ihrer Steuererklärung beilegen.

Für das Jahr 2020 beträgt der vereinfachte Zuwendungsnachweis 200,-- Eur.

Durch die Nutzung der vereinfachten Spendenbescheinigung/Zuwendungsbestätigung helfen Sie uns Kosten und Zeit zu sparen und tragen zum Umweltschutz bei.


PDF-Download
PDF
Letzte Änderung 20.10.2022, 16:24:40 Uhr