Ihnen ist aufgefallen, dass Tiere schlecht gehalten oder vernachlässigt werden? Sie haben beobachtet, dass ein Tier gequält oder mißhandelt wird?

Viele Tierfreunde wenden sich zunächst an uns, wenn sie in ihrer Umgebung Missstände in der Tierhaltung oder Tiermisshandlungen beobachten. Oft handelt es sich um die Tierhaltung im wohnlichen Umfeld, Tierhaltung des Nachbarn, Haltung von Weidetieren oder Zirkustieren.

Leider haben wir als Tierschutzeinrichtung rechtlich keine Handhabe, direkt gegen Missstände vorzugehen. Weder dürfen wir fremde Grundstücke betreten, noch können wir Auflagen erlassen oder Tiere einziehen. Aus diesem Grunde setzen wir uns für die Einführung der Tierschutzverbandsklage ein. Bis wir dieses Ziel erreicht haben, sind wir weiterhin auf die Mitwirkung der zuständigen Behörden, der Veterinärämter, angewiesen. Nur das zuständige Veterinäramt darf dem betroffenen Tierhalter Auflagen machen, Tierhalteverbote aussprechen oder Tiere beschlagnahmen.

Vorraussetzung für das Handeln der Behörde ist eine genaue Sachverhaltsaufklärung, die Sie mit Ihren detailllierten Beobachtungen unterstützen.

Bitte merken Sie sich deshalb die "Sechs grossen W's":
1. Wer hat
2. Was
3. Wann
4. Welchem Tier
5. Wo
6. Womit zugefügt?

Wenn irgend möglich, sammeln Sie Beweise, die diese Angaben belegen (z.B. Fotos, schriftliche Protokolle) und wenden Sie sich an das regional zuständige Veterinäramt mit der Bitte um Überprüfung der jeweiligen Tierhaltung. In schwerwiegenden Fällen können Sie sich auch direkt an die Polizei wenden.

So enttäuschend wie es für Sie in einem solchen Falle auch sein mag, wir dürfen als Tierschutzorganisation nicht ohne Zuhilfenahme der Behörden, eigenständig handeln. Es ist unerlässlich und rechtlich erforderlich, dass im Falle von Verstössen gegen das Tierschutzgesetz eindeutige Zeugenaussagen vorliegen.

Letzte Änderung 22.03.2014, 12:10:31 Uhr